Die Infektionszahlen gehen zurück, die Welt des Sports ist in diesen herausfordernden Zeiten auf dem Weg zur Normalität. Mit 10. Juni wird die aktuelle Verordnung des Gesundheitsministeriums novelliert, es kommt zu einigen Neuerungen.
Seit 19. Mai sind im Tennis Einzel und Doppel im herkömmlichen Sinn, Turniere sowie das Gruppentraining Indoor und Outdoor möglich. Somit können u. a. die Mannschaftsmeisterschaften Allgemeine Klasse und Senioren in allen Bundesländern ebenso gespielt werden wie die Bundesliga Allgemeine Klasse und Senioren.
Mit 10. Juni tritt die 4. Novelle zur gültigen Verordnung inkraft. Hier die wichtigsten Neuerungen:
- Der Mindestabstand wird auf 1 Meter gesenkt
- Nicht öffentliche Sportstätten dürfen bis 24 Uhr geöffnet sein
- Auf nicht öffentlichen Sportstätten ohne Personal vor Ort ist der 3-G-Nachweis bereitzuhalten, muss aber nicht im Vorfeld nachgewiesen werden
- Die Anzeigepflicht für Veranstaltungen wird auf 17 Personen erhöht
- Die Auslastung der Sitzplatzkapazitäten für ZuschauerInnen wird auf 75% erhöht
- Die TeilnehmerInnenzahl an betreuten Ferienlagern wird auf 50 TeilnehmerInnen erhöht
Das Gesundheitsministerium setzt in dieser Verordnung bis 30. Juni weiters fest, dass die Voraussetzung für das Betreten der nicht öffentlichen Sportstätten in allen Sparten der Sportwelt der „Nachweis einer geringen epidemologischen Gefahr“ ist. Das bedeutet, dass man auch die Tennisanlagen nur betreten darf, wenn man getestet, geimpft oder genesen (3G-Regel) ist. Selbsttests auf der Anlage werden ebenso wie Schultests anerkannt, bei Kindern unter 10 Jahren entfällt dieser Nachweis. Durch die 3G-Regel ist der Besuch der Restaurants und die Nutzung der Nassräume und Duschen in den Vereinen möglich.
Der ÖTV und die Landesverbände werden sich weiter intensiv für den Tennissport, die Vereine und Mitglieder einsetzen und weitere Öffnungsschritte einfordern, damit der Tennisbetrieb wieder zur Normalität zurückkehren kann.
Quelle: oetv.at